LandLAN / Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von LandLAN
Stand: 23. September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
LandLAN Inhaber: Dr. Koorosh Parviz Gerhart-Hauptmann-Straße 12 15711 Königs Wusterhausen
und Kunden, die bei Vertragsschluss als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handeln.
LandLAN schließt die über diese Bedingungen geregelten Webdesign- und Wartungsverträge ausschließlich mit Unternehmern und Selbstständigen.
Für Verbraucher gelten diese AGB nicht.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf landlan.de stellt kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Anfragen über Website, E-Mail, Telefon oder andere Kommunikationswege sind unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch eine individuelle Vereinbarung, ein bestätigtes Angebot oder einen gesonderten Vertrag zwischen LandLAN und dem Kunden zustande.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag.
LandLAN kann insbesondere Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Modernisierung bestehender Websites, technische Einrichtung, Domain- und Hostingunterstützung, Wartung sowie individuell vereinbarte Zusatzfunktionen erbringen.
Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im individuellen Auftrag vereinbarten Preise.
Soweit nicht anders vereinbart, kann bei Webprojekten eine Zahlung von 199 € bei Projektbeginn und die Zahlung des verbleibenden Betrages vor Veröffentlichung bzw. Übergabe der fertigen Website vereinbart werden.
LandLAN wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an. Umsatzsteuer wird daher nicht ausgewiesen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Kosten für Domain, Hosting, kostenpflichtige Fremddienste, Lizenzen oder andere Leistungen Dritter trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt LandLAN die für das Projekt erforderlichen Inhalte, Informationen, Bilder, Logos und gegebenenfalls Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung.
Vereinbarte Bearbeitungs- oder Projektzeiten beginnen grundsätzlich erst, sobald die erforderlichen Informationen und Materialien vollständig vorliegen.
Verzögerungen, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
6. Inhalte des Kunden und Rechtstexte
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte rechtmäßig verwendet werden dürfen.
Dies betrifft insbesondere:
- Texte
- Bilder
- Fotografien
- Videos
- Logos
- Marken
- Produktangaben
- Preise
- medizinische oder fachliche Aussagen
- Öffnungszeiten
- Unternehmensangaben
LandLAN kann technische Entwürfe oder Vorlagen für Impressum, Datenschutzerklärung und AGB vorbereiten und Rechtstexte technisch in die Website einpflegen. LandLAN erbringt keine individuelle Rechtsberatung und garantiert nicht die rechtliche Vollständigkeit, Aktualität oder Eignung solcher Texte für den konkreten Einzelfall.
Der Kunde prüft vor Veröffentlichung sämtliche Inhalte und Rechtstexte vollständig selbst oder lässt sie durch einen Rechtsanwalt oder einen sonst geeigneten Rechtsdienstleister prüfen. Die Veröffentlichung erfolgt erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden.
Zwingende gesetzliche Rechte und Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
7. Korrekturen und Änderungswünsche
Soweit im Auftrag zwei Korrekturrunden vereinbart sind, umfassen diese Änderungen innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.
Neue Seiten, neue Funktionen, grundlegende Konzeptänderungen oder erhebliche Erweiterungen gelten nicht automatisch als Korrekturrunde und können gesondert angeboten werden.
8. Projektabbruch durch den Kunden
Beendet der Kunde ein Projekt vor Fertigstellung, kann LandLAN die bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erbrachten Leistungen und bereits entstandene, nicht stornierbare Fremdkosten abrechnen.
Soweit bereits geleistete Zahlungen den Wert der erbrachten Leistungen und Kosten übersteigen, wird der entsprechende überschüssige Betrag zurückerstattet.
9. Abnahme
Nach Fertigstellung stellt LandLAN dem Kunden die Website zur Prüfung bereit.
Der Kunde prüft die vereinbarte Leistung innerhalb angemessener Zeit und teilt konkrete Mängel mit.
Für die Abnahme gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 640 BGB.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
10. Mängel
Bei einem von LandLAN zu vertretenden Mangel stehen dem Kunden die gesetzlichen Mängelrechte zu.
LandLAN ist grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit gesetzlich vorgesehen.
Kein Mangel liegt vor, wenn ein Fehler ausschließlich aufgrund späterer Änderungen des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten entstanden ist.
11. Domain, Hosting und Drittanbieter
Domain und Hosting werden grundsätzlich vom Kunden selbst beauftragt und bezahlt.
LandLAN kann bei Auswahl, Einrichtung und technischer Verbindung unterstützen.
LandLAN haftet nicht für Ausfälle oder Störungen externer Hostinganbieter, Domainregistrare, E-Mail-Dienste, APIs oder sonstiger Drittanbieter, soweit LandLAN die Ursache nicht selbst zu vertreten hat.
12. Zugangsdaten
Der Kunde ist für die sichere Aufbewahrung seiner Zugangsdaten verantwortlich.
Sofern Zugangsdaten für die Projektdurchführung an LandLAN übermittelt werden, dürfen diese ausschließlich für die vereinbarten Arbeiten verwendet werden.
Nach Abschluss kann der Kunde Zugangsdaten ändern.
13. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Bestandteilen der Website.
Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, allgemeine Komponenten, technische Konzepte, wiederverwendbare Module, Frameworks und allgemeines Know-how von LandLAN bleiben von dieser Rechteübertragung unberührt.
LandLAN darf allgemeine, nicht kundenspezifische technische Komponenten auch in anderen Projekten verwenden.
14. Referenznutzung
LandLAN darf eine fertiggestellte Kundenwebsite nur dann öffentlich als Referenz verwenden, wenn der Kunde dem zugestimmt hat.
Ein Hinweis wie "Website by landlan.de" wird nur angebracht, wenn dies mit dem Kunden vereinbart wurde.
15. Wartungsverträge
Wartungsleistungen werden nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart wurden.
Bei einem Wartungspaket mit monatlichem Änderungskontingent verfallen nicht genutzte Änderungen am Monatsende.
Eine Übertragung nicht genutzter Änderungen auf Folgemonate findet nicht statt.
Eine kleine Änderung ist eine begrenzte Anpassung einer bestehenden Website und keine neue eigenständige Funktion oder umfangreiche Erweiterung.
Sofern im Wartungsvertrag nichts anderes vereinbart ist, können Wartungsverträge monatlich mit einer Frist von einer Woche zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
16. Backups und Wiederherstellung
Soweit im Wartungspaket vereinbart, kann LandLAN nach relevanten Änderungen Sicherungen der Website vorhalten.
LandLAN kann insbesondere die aktuelle sowie bis zu zwei vorherige Projektstände vorhalten.
Backups von LandLAN ersetzen nicht die Sicherungsleistungen des Hostinganbieters.
Bei Sicherheitsvorfällen oder Angriffen unterstützt LandLAN im Rahmen eines vereinbarten Wartungsvertrages bei Analyse und Wiederherstellung nach bestem Bemühen.
Eine bestimmte Wiederherstellungszeit oder vollständige Wiederherstellbarkeit kann nicht garantiert werden.
17. Änderungen durch den Kunden
Nimmt der Kunde selbst Änderungen an Dateien, Quellcode, Konfiguration oder Hosting vor und entsteht hierdurch ein Fehler, ist die Behebung dieses Fehlers nicht automatisch Bestandteil der ursprünglichen Leistung.
Eine entsprechende Reparatur kann gesondert vereinbart werden.
18. Verfügbarkeit
LandLAN schuldet keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Diensten, die von externen Hosting- oder Infrastrukturanbietern abhängig sind.
19. Haftung
LandLAN haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LandLAN bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
20. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Weitere Informationen zum Betrieb von landlan.de enthält die Datenschutzerklärung auf dieser Website.
21. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, insbesondere gegenüber Kaufleuten, kann der Sitz von LandLAN als Gerichtsstand vereinbart werden.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.